Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Klägerin Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen kann, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragsteuer sei entfallen (Az. 10 U 75/20).

Cum/Cum-Geschäfte: Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy