Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).

Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren


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