Wenn das beA streikt, ist es zulässig, zunächst eine Ersatzeinreichung vorzunehmen und am selben Tag die Glaubhaftmachung nachzuschieben, so der BGH (Az. X ZR 51/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Erklärung zu beA-Störung kann am selben Tag nachgereicht werden


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