Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 die vom BMF vorgelegte Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021) beschlossen.

Bund regelt Details der Hilfen aus dem Aufbauhilfefonds


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