Dem Vernehmen nach plant die Finanzverwaltung, dass die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ab Mitte 2022 abgegeben werden müssen. Der DStV fordert dringend längere Fristen.

Grundsteuer-Reform: Knappe Fristen erhöhen Druck auf Kanzleien weiter


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