Den Parkplatz am Güterbahnhof kennt wahrscheinlich in Lübeck fast jeder. Aber Vorsicht, so das LG Lübeck: Der „Platz“ davor ist keine Kreuzung! Autos, die von dem Parkplatz abfahren, müssen immer warten, bis der Weg frei ist (Az. 14 S 7/23).

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall auf einer undeutlichen Kreuzung


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