Das VG Trier hat eine Klage auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte sowie auf Übernahme der Kosten für einen in Anspruch genommenen Betreuungsplatz in Luxemburg abgewiesen (Az. 2 K 3914/23.TR).

Keine Kostenübernahme für Kindertagesbetreuung im Ausland


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