Der Gesetzgeber reagiert auf Eingabe des DStV. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Postrechts nehmen die Ampel-Fraktionen im Bundestag noch entscheidende Änderungen an den Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung vor. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, verschiebt sich der Fristablauf nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächsten Werktages.

Drohende Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet!


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