Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, müssen künftig schärfer kontrolliert werden. Eine entsprechende neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung ist am 09.09.2021 in Kraft getreten.

Neue Regeln in Kraft: Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden verschärft


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