Der BGH hat über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Fahrzeugs entschieden (Az. VII ZR 192/20).
BGH entscheidet über die Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sog. Dieselskandal