In unseren Service-Bereich haben wir Wissenswertes zu vielen relevanten Themen und nützliche Tipps für Sie zusammengefasst:
Wer muss oder sollte ein Fahrtenbuch führen?
Wie ist das Fahrtenbuch zu führen?
Antworten zu diesen Fragen sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25.05.2018 in Kraft – Was ist zu tun?
Als Unternehmer können Sie in den meisten Fällen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für Ihr Unternehmen erbracht worden ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Doch es gibt einige Dinge zu beachten. Erfahren Sie mehr in unserem Merkblatt.
Wie werden Bewirtungsaufwendungen steurlich qualifiziert? Ein permanent wichtiges Thema. Wir geben Ihnen mit unserem Merkblatt einen umfassenden Überblick mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Jeder Unternehmer ist nach dem Steuer- und dem Handelsrecht verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
In diesem Merkblatt erfahren Sie mehr über den rechtlichen Hintergrund, Sonderregelung und Aufbewahrungsfristen.
Diese Checkliste unterstützt vor allem bargeldintensive Betriebe und gibt Tipps im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie von Steuerermäßigungen profitieren, wenn Sie Handwerkerleistungen und/oder haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben.
Bei Führungskräften und im Außendienst tätigen Mitarbeitern gehört ein Firmenwagen meist „on top“ zu den Gehaltsbestandteilen. Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er diesen Nutzungsvorteil – sofern er kein Fahrtenbuch führt – nach der sog. 1-%-Regelung versteuern. Details hierzu in unserem Merkblatt.
Eine betriebliche Altersversorgung bietet dem Arbeitnehmer einen wesentlichen Vorteil durch die Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Für den Arbeitgeber ist sie eine effektive Maßnahme zur Mitarbeiterbindung. Unser Merkblatt erläutert Gestaltungsmöglichkeiten zur gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH und vertritt diese gegenüber den Gesellschaftern und Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten oder Finanzamt und Sozialversicherungsträgern) gerichtlich und außergerichtlich.